CasaClock
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Für Verwaltungen mit Außendienst

Zeiterfassung für Hausverwaltungen

Stempeln am Objekt, Stunden auf Liegenschaften buchen, abrechenbare Leistungen trennen. Dazu Urlaub, Überstunden mit Freigabepflicht, Fahrtenbuch, Begehungsprotokolle und das Aktenarchiv, in einer Anwendung ohne Installation.

Was beim Ausstempeln auf dem Bildschirm steht

Gestempeltdie tatsächliche Anwesenheit, wird nie gekürzt
8:45
GutgeschriebenSollzeit plus freigegebene Mehrzeit
8:00
Wartet auf Freigabedokumentiert, noch ohne Wirkung aufs Konto
0:45

Zwei getrennte Zahlen statt einer: Aufgezeichnet wird alles, gutgeschrieben nur, was jemand freigegeben hat. Wie das gerechnet wird

Funktionsbereiche
13
Bundesländer mit Feiertagsregeln
16
Testfälle für die Zeitlogik
200
Installationen auf dem Handy
0

Was ist CasaClock?

CasaClock ist eine Zeiterfassung für Hausverwaltungen und immobiliennahe Betriebe: Stempeluhr mit GPS-Objekterkennung, Urlaubs- und Überstundenverwaltung, Verteilung der Arbeitszeit auf Liegenschaften und Tätigkeiten, Fahrtenbuch, Vor-Ort-Protokolle und Aktenarchiv in einer Anwendung.

Ein Tag im Außendienst

Von der ersten Buchung bis zur Rechnung

Die Arbeit besteht aus Knopfdrücken. Alles, was danach kommt, entsteht aus den Buchungen, ohne dass jemand etwas nachpflegt.

  1. 6:40 Uhr, vor dem ObjektEin Knopfdruck auf dem Handy. Die Position wird einmalig erfasst, der Geofence erkennt die Liegenschaft, die Buchung steht.
  2. 9:15 Uhr, zweite AdresseObjektwechsel. Das alte Objekt wird beendet, das neue beginnt, ohne dass jemand eine Liste durchsucht.
  3. 12:00 Uhr, PauseDie Anwendung weist auf die fällige Pause nach § 4 ArbZG hin, sobald die Schwelle erreicht ist. Abgezogen wird nichts automatisch.
  4. 16:00 Uhr, TagesabschlussDie gestempelte Zeit wird auf Objekte und Tätigkeiten verteilt. Der Geofence hat das meiste vorbelegt, es bleibt das Bestätigen.
  5. 16:02 Uhr, FeierabendAusstempeln. Auf dem Bildschirm stehen drei Zahlen: gestempelt, gutgeschrieben, offene Mehrzeit.
  6. Monatsende, VerwaltungObjektauswertung öffnen, abrechenbare Positionen auswählen, als CSV exportieren. Exportierte Positionen sind gegen einen zweiten Lauf gesperrt.

Häufige Fragen

Was ist CasaClock?

CasaClock ist eine Zeiterfassung für Hausverwaltungen und immobiliennahe Betriebe. Sie umfasst eine Stempeluhr mit GPS-Objekterkennung, Urlaubs- und Überstundenverwaltung, die Verteilung der Arbeitszeit auf Liegenschaften und Tätigkeiten, ein Fahrtenbuch, Vor-Ort-Protokolle, ein Aktenarchiv und eine digitale Personalakte mit Dokumentenerstellung.

Wer steckt hinter CasaClock?

CasaClock ist ein Produkt der Casalead UG (haftungsbeschränkt) aus Reutlingen, geführt von Luis Braun und Nicolas Braun. Casalead entwickelt Software für Immobilienmakler und Verwaltungen; CasaClock ist der Teil davon, der Arbeitszeit erfasst und auf Liegenschaften verteilt. Entwicklung, Betrieb und Support liegen in einer Hand, die Server stehen in Deutschland.

Für wen ist CasaClock gemacht?

Für Betriebe mit Innen- und Außendienst an wechselnden Objekten: WEG- und Mietverwaltungen, Hausmeisterservices, Gebäudereinigung, Handwerksbetriebe mit Baustellen und Maklerbüros. Die Besonderheit ist die Zuordnung der Arbeitszeit zu Liegenschaften und die Trennung zwischen abrechenbarer und pauschal abgegoltener Leistung.

Muss eine App installiert werden?

Nein. CasaClock läuft im Browser und lässt sich als Lesezeichen auf den Startbildschirm legen, wo es im Vollbild ohne Adressleiste startet. Es gibt keinen Eintrag im App Store und keine Freigabe durch eine Geräteverwaltung.

In welchen Sprachen gibt es die Anwendung?

Ausschließlich auf Deutsch, einschließlich der erzeugten Dokumente und E-Mails. Eine mehrsprachige Oberfläche ist nicht vorgesehen.

Funktioniert die Stempeluhr offline?

Derzeit nicht. Ohne Netzverbindung kommt keine Buchung an. Ein Offline-Puffer, der Buchungen lokal hält und später überträgt, ist geplant und nicht umgesetzt.

Erfüllt CasaClock die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Die Anwendung erfasst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit je Person, macht Änderungen nachvollziehbar und gibt jeder Person Zugriff auf ihre eigenen Daten. Damit deckt sie die Anforderungen ab, die das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) und der EuGH am 14.05.2019 (C-55/18) formuliert haben, sowie die Aufzeichnungspflichten aus § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 MiLoG. Die Pflicht trifft den Betrieb; die Software ist das Werkzeug dafür.

Wo liegen die Daten?

Auf Servern in Deutschland, in einer PostgreSQL-Datenbank je Installation. Es gibt keine Weitergabe an Dritte außerhalb der eingerichteten Dienste, und die Liste der Auftragsverarbeiter in der erzeugten Datenschutz-Information passt sich der tatsächlichen Konfiguration an.

Alle Fragen und Antworten

Sehen Sie sich das an einem echten Betrieb an

Eine halbe Stunde am Bildschirm, mit Ihren Liegenschaften und Ihren Fragen. Danach wissen Sie, ob es passt.